DREISiNN
Inhaber Ricardo Steinicke
Ringstraße 15
16303 Schwedt
Mail: info@dreisinn.de
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DREISiNN .Grafikagentur, nachfolgend in Kurzform „DREISiNN“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von DREISiNN nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen DREISiNN und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. DREISiNN erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien sowie Medien-Planung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von DREISiNN.
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an DREISiNN auszuhändigende Briefing. Wird DREISiNN das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt DREISiNN über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen DREISiNN, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen DREISiNN resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von DREISiNN im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei DREISiNN.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. DREISiNN darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen DREISiNN und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten von DREISiNN dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht DREISiNN vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von DREISiNN.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht DREISiNN ein Auskunftsanspruch zu.
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht DREISiNN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Kosten für die Werbemittelvorbereitung oder Werbemittelproduktion, welche DREISiNN auftragsbezogen auf eigene Rechnung einkauft, werden jeweils gesondert ausgewiesen und als verauslagte Kosten an den Kunden in tatsächlich entstandener Höhe zuzüglich 17,65% Service-Fee berechnet.
4.3. Stellt der Hersteller die Rechnung für die Werbemittelproduktion auf den Namen des Kunden aus, wird diese vom Hersteller an DREISiNN zur Prüfung weitergeleitet. DREISiNN leitet die geprüften Rechnungen zur direkten Bezahlung an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für die Produktion von Lithographien, Fotos etc. Als Bearbeitungshonorar erhebt DREISiNN 17,65 % (Service-Fee) auf die Nettosumme dieser Fremdleistungen.
4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann DREISiNN dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von DREISiNN verfügbar sein.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die DREISiNN dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und DREISiNN von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann DREISiNN unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
DREISiNN ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.1. Der Kunde stellt DREISiNN alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von DREISiNN sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit DREISiNN erteilen.
8.1 DREISiNN wird die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.
8.2 DREISiNN verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen. In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch DREISiNN erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. DREISiNN ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt DREISiNN von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch DREISiNN beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet DREISiNN für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.
9.2. DREISiNN haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. DREISiNN haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.3. DREISiNN haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Höhe der Haftung von DREISiNN ist auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von DREISiNN für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TMG).
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Speicherung von Daten
Zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung werden vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers/Käufers gespeichert. Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, IP-Daten. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des TMG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Nach Abbruch eines Einkaufsvorganges werden die bei uns gegebenenfalls gespeicherten Daten gelöscht.
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.
Die ausführliche Datenschutzerklärung mit Informationen zu erhobenen Daten während der Nutzung unserer Webseite finden Sie hier: https://dreisinn.de/datenschutz/
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an uns.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Deutschland ist dies der Datenschutzbeauftragte des Bundes (Bundesebene) oder auch die Datenschutzbehörde im jeweiligen Bundesland.
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von DREISiNN verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis DREISiNN zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
11.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
12.1. DREISiNN ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
12.2. Von DREISiNN eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von DREISiNN eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von DREISiNN weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von DREISiNN angefertigt werden, verbleiben bei DREISiNN. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
14.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt DREISiNN nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet DREISiNN dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
14.2. DREISiNN verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
14.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist DREISiNN nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet DREISiNN nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen DREISiNN entsteht dadurch nicht.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und DREISiNN geteilt.
17.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
17.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
17.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
17.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von DREISiNN.
17.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand: Januar 2018